Alterseigentümlichkeiten

Die für ein bestimmtes Lebensalter charakteristischen Eigenschaften und Prozesse, die sich durch entsprechende alterstypische Merkmale in der biotischen, psychischen und motorischen Ontogenese äußern.

Alterseigentümlichkeiten umfassen z. B. alterstypische Merkmale der Entwicklung des Skeletts, der Muskulatur, des kardiopulmonalen Systems; der emotionalen, kognitiven und volitiven Eigenschaften; der motorischen Fähigkeiten sowie Bewegungsfertigkeiten. Sie sind biotisch und sozial bedingt. Als Determinanten für ihre Herausbildung haben die genetisch fixierten Reifungsvorgänge (weitgehend begrenzt auf die biotische Ontogenese) und vor allem die realen gesellschaftlichen Verhältnisse mit ihren konkreten sozialen Beziehungen, Anschauungen und Normen der gesellschaftlichen Umwelt (~soziale Altersnorm) zu gelten. Besonders bedeutsam sind die spezifischen Erziehungs- und Bildungseinwirkungen durch die unmittelbare mitmenschliche Umwelt (Eltern, Lehrer, Freunde; informationelle, Sport- oder Arbeitsgruppe u. a.). Speziell für die Eigenart der motorischen bzw. sportmotorischen Entwicklung können auch naturgegebene Umweltbedingungen bedeutsam sein (z. B. tropisches, gemäßigtes oder polares Klima; Leben im Gebirge bzw. Flachland, in Meeres-, Fluß- oder Seengebieten u. ä.). Alterseigentümlichkeiten werden in starkem Maße und besonders offensichtlich im Bereich der sportmotorischen Entwicklung durch Umfang, Intensität, Art und Güte sportlicher Aktivität bzw. entsprechender Bildungs- und Erziehungseinwirkungen geprägt. Die Beachtung der jeweiligen Alterseigentümlichkeiten gehört zu den unumstrittenen Erfordernissen der pädagogisch- psychologischen Führung sowie der inhaltlichen und methodischen Gestaltung jeglicher Art sportmotorischer Intervention (z. B. im Rehabilitationssport, Schul- und Freizeitsport oder Training). [74]
= Altersbesonderheiten
= Altersspezifika
= Entwicklungsbesonderheiten

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