Deutsche Sportjugend (DSJ)

Seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Jugendorganisation des Deutschen Sportbundes (DSB); umfaßt die in den Sportvereinen und Sportverbänden organisierten Jugendlichen.

Mit etwa 8 Millionen Mitgliedern ist die DSJ größte Jugendorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage für die Tätigkeit der DSJ bildet eine Jugendordnung, in der Ziele, Aufgaben und Inhalte ausgewiesen sind. Hauptanliegen ist, durch eine vielseitige Jugendarbeit einen Beitrag zur Bildung und Erziehung der jungen Menschen zu leisten. Die vielfältige außerschulische Arbeit, die allen Kindem und Jugendlichen offensteht, wirkt auch über das sportliche Tun hinaus, indem im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung Einfluß genommen wird. Strukturell bestehen ehrenamtliche bzw. hauptamtliche Gremien der DSJ auf Vereins-, Kreis-, Landes- und Bundesebene. Sie koordinieren und vertreten die Interessen von Kindern und Jugendlichen im DSB sowie gegenüber der Öffentlichkeit, anderen Jugendorganisationen, politischen Parteien und zuständigen staatlichen Behörden. Organe der DSJ auf Bundesebene sind die Vollversammlung (oberstes Organ), der Jugendhauptausschuß (Vertretung aller Landessportjugenden und Sportverbände) und der Vorstand. Der ehrenamtliche Vorstand, dem ein 1. Vorsitzender vorsteht und der Mitglied im Präsidium des DSB ist, wird alle zwei Jahre gewählt. Schwerpunkte der Tätigkeit sind: sportliche und allgemeine Jugendarbeit, Jugendpolitik, Öffentlichkeitsarbeit, internationale Arbeit, Lehrarbeit, Jugendsozialarbeit, Finanzen. Eine hauptamtliche Geschäftsstelle der DSJ, die im Auftrage des Vorstandes arbeitet, besteht innerhalb der Hauptverwaltung des DSB, in der ein Geschäftsführer für die Belange der DSJ verantwortlich ist. [73]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert