Explosivkraftfähigkeit

Konditionelle Fähigkeit; Fähigkeit des Sportlers, die sich in einer hohen Kraftanstiegsgeschwindigkeit in der Phase der Muskelverkürzung bei willkürlicher konzentrischer Muskelkontraktion äußert.

Explosivkraftfähigkeit wird einerseits als Komponente der Schnellkraftfähigkeit angesehen, andererseits aber als eine besondere Art der Schnellkraftfähigkeit bezeichnet. Kriterium der Explosivkraftfähigkeit ist die Steilheit der Kraft-Zeit-Kurve bzw. die bis zum Erreichen von 50% des Kraftmaximums benötigte Zeit. Die Explosivkraftfähigkeit ist an eine hohe Muskelverkürzungsgeschwindigkeit gebunden. Sie hängt ab vom Anteil und dem Ausprägungsgrad schnellkontrahierender Muskelfasern (Muskelfaserspektrum), von der intra- und intermuskulären Koordination, der Entspannungsfähigkeit der Antagonisten, von der Funktionsfähigkeit des anaeroben alaktaziden Stoffwechsels und von der psychischen Mobilisationsfähigkeit.

Bedeutsam ist die Explosivkraftfähigkeit für alle Schnellkraftleistungen wie Werfen, Springen und Sprinten sowie für schnelle Aktionen im Boxen, Fechten, Ringen und Judo. Die Ausbildung erfolgt bei Trainingsanfängern und jugendlichen Nachwuchssportlern durch Schnellkrafttraining (Spezialübungen), bei qualifizierten Wettkampfsportlern zusätzlich durch explosive Krafteinsätze im Maximalkrafttraining. [15]

= Explosivkraft

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