Gleichgewichtsfähigkeit

Koordinative Fähigkeit; relativ verfestigte und generalisierte Leistungsvoraussetzung für das Halten bzw. Wiederherstellen des Körpergleichgewichts bei wechselnden Umweltbedingungen, besonders zur zweckmäßigen und schnellen Lösung motorischer Aufgaben auf kleinen Unterstützungsflächen oder bei sehr labilen Gleichgewichtsverhältnissen.

Sie ist auch Voraussetzung zum Erreichen positiver Kennwerte der Standfestigkeit. Wesentliche Grundlage ist das effektive Zusammenspiel des statikodynamischen mit dem optischen, taktilen und kinästhetischen Analysator bei der Informationsaufnahme und lnformationsverarbeitung. Die Funktionen des Vestibularapparates haben eine Art Grundlagenbedeutung, da die Stützmotorik direkt an sie gebunden ist. Im Trainingsprozeß kommt der Gleichgewichtsfähigkeit bei allen Bewegungshandlungen Bedeutung zu, bei denen durch die Lageveränderung des Körperschwerpunktes im Verhältnis zur Stützfläche das Körpergleichgewicht gestört wird (Balancieren, Drehungen, Sprünge, Richtungsänderungen, Stände u.a.). Besonders hohe Anforderungen an die Gleichgewichtsfähigkeit stellen vor allem das Schwebebalkenturnen, Bodenturnen, Eiskunstlaufen, Skispringen, Rudern, Kanu, Judo. Die Ausprägung der Gleichgewichtsfähigkeit ist besonders im Nachwuchstraining von großer Bedeutung. [8; 19]

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