Kampfgericht

1. Allgemein: Gremium, das sich aus den Kampfrichtern und anderen Personen zusammensetzt, den Wettkampf auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen leitet und das Ergebnis feststellt. Schieds-, Spiel-, Preisgericht

2. Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik: In den technisch-kompositorischen Sportarten ein Gremium, dem die regel- und fachgerechte Bewertung der Wettkampfübungen der Wettkampfteilnehmer obliegt.

Die internationalen Wertungsvorschriften der einzelnen Sportarten legen die Bildung, die Sitzordnung und die Organisation ihrer Arbeit sowie die Rechte und Pflichten der Kampfrichter (Kari) fest. Im Gerätturnen besteht das Kampfgericht bei internationalen Wettkämpfen aus einem bis zwei Oberkampfrichtern, einem wiss. Assistenten und 4 bis 6 Kampfrichtern. Der Oberkampfrichter wird durch einen wissenschaftlichen Assistenten (bei den Turnern) bzw. eine wissenschaftlich-technische Mitarbeiterin (bei den Turnerinnen) bei der Feststellung des materiellen Gehalts (Inhalt) der Übungen unterstützt. Nachdem jeder Kampfrichter einen Wert für die geturnte Übung angezeigt hat, werden die niedrigste sowie die höchste Note gestrichen und anschließend der Mittelwert gebildet, der die Bewertung der Übung darstellt. Bei unzulässig hohen Abweichungen der Wertungen vom Mittelwert wird das Urteil des Oberkampfrichters berücksichtigt.

In der Rhythmischen Sportgymnastik ist das Kampfgericht für die Einzel- und Gruppenwettkämpfe unterschiedlich zusammengesetzt:

Einzel

Kampfgericht für A-Note                             Kampfgericht für B-Note
(Ausführung)                                                 (Komposition)
                                         Anzahl der Kari
                  4                                                                   4
                                       1 Kari-Sekretärin
                                       1 Kontroll-Kampfgericht
                                           (mit 3 Kari) 
Gruppe
Kampfgericht für A-Note                             Kampfgericht für B-Note
(Komposition)                                                (Ausführung)
                                           Anzahl der Kari
                   6                                                                   6
1 Oberkari                                                       1 Oberkari
                                        1 Kontroll-Kampfgericht
                                             (mit 3 Kari)

Streichwerte sind im Einzelwettkampf jeweils die höchste und die niedrigste Note, im Gruppenwettkampf die zwei höchsten und niedrigsten Noten. Der Mittelwert der beiden mittleren Noten ergibt die Endnote für die Übung. Bei Diskrepanzen bzw. zu hohen Abweichungen der Wertungen entscheidet das Kontrollkampfgericht über die endgültige Bewertung. [73; 61]

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