Kunstspringen

Wettkampfdisziplin des Wasserspringens, die von 1 m und 3 m hohen, etwa 4,00 m langen und 0,5 m breiten Federbrettern ausgeführt wird.

Die Bretter werden aus Aluminiumlegierungen hergestellt, ihre Oberfläche ist aufgerauht. – Die Sprünge werden von 5 oder 7 Kampfrichtern bewertet. Die Wertung erfolgt von 0 bis 10 Punkten in 1/2-Punkt-Schritten. Die höchste und die niedrigste Wertung werden z.B. bei 5 Kampfrichtern gestrichen, und die Summe der verbleibenden Wertungen wird mit dem Schwierigkeitsgrad des Sprungs multipliziert. Das Produkt ist der Punktwert für die Ausführung des Sprunges. Gegenwärtig besteht das Wettkampfprogramm im Kunstspringen bei den Damen aus 10, bei den Herren aus 11 Sprüngen. Fünf davon gelten als Pflichtsprünge. Sie können aus den 5 Sprunggruppen des Kunstspringens ausgewählt werden. Die Summe ihrer Schwierigkeitsgrade darf 9,5 nicht überschreiten. Die verbleibenden 5 oder 6 Sprünge sind Kürsprünge. Sie werden von den Sportlern selbst aus 5 verschiedenen Sprunggruppen ausgesucht. Bei den Herren sind demzufolge aus einer Sprunggruppe 2 Sprünge auszuwählen. Hier wird von den besten Sportlern die Gruppe der Schraubensprünge wegen des höheren Schwierigkeitsgrades bevorzugt. Pflichtsprünge dürfen nicht wiederholt werden. [61]

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