Mannschaftskapitän

Vertreter und Repräsentant einer Sportmannschaft.

Der Mannschaftskapitän wird aus einem Kollektiv von Sportlern, z.B. bei Nationalmannschaften eines Sportverbandes, Mannschaften verschiedener Zusammensetzung (Territorium, Verein/Club, Sportart, Disziplin) und generell bei Sportspielmannschaften gewählt oder berufen. Mit der Funktion des Mannschaftskapitäns, mit der einer der erfahrensten und besten Sportler betraut wird, sind im allgemeinen verbunden: 1. Aufgaben der Repräsentation und Führung der Mannschaft bei internationalen und nationalen Wettkämpfen; 2. Aufgaben zur Vorbereitung einer Mannschaft auf den Wettkampf und bei der Führung der Mannschaft im Zusammenwirken mit den Trainern; 3. Einflußnahme auf die Beziehungen Trainer-Mannschaft, Trainer-Sportler zur Unterstützung des Erziehungs- und Ausbildungsprozesses im Training; 4. Einflußnahme auf die Entwicklung der Mannschaftsbeziehungen; 5. Aufgaben eines Vertreters bzw. Sprechers der Mannschaft entsprechend den Wettkampfregeln gegenüber dem Wettkampfgericht bzw. Schiedsrichter, besonders in den Sportspielen. [62]

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