Nichteignung sportliche

Nichtvorhandensein einer sportlichen oder motorischen Begabung.

Bei einer Bestimmung der sportlichen Nichteignung werden jene Kinder und Jugendlichen benannt, die im Verlaufe des sportlichen Trainings unzureichende Entwicklungsraten in ihren personalen Leistungsvoraussetzungen aufweisen. Dadurch wird es möglich, diesen Teilnehmern zu empfehlen, das Training in der betriebenen Sportart aufzugeben und sich einer anderen Sportart bzw. einem anderen Interessengebiet zuzuwenden (Sportartwechsel). So soll es möglich werden, daß diese Kinder und Jugendlichen einer Freizeitbetätigung zugeführt werden, in der sie Freude, Erfolgserlebnisse und individuelle Befriedigung haben können. [68]

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