Norm (der Eignung)

Definierte quantitative Ausprägung einer Eigenschaft oder eines Merkmals zur Bestimmung der sportlichen Eignung unter Zugrundelegung gesellschaftlich bestimmter Maßstäbe.

Im Sport werden für das Bestimmen der sportlichen Eignung Normen festgelegt, die für die Ausprägung definierter Eigenschaften oder Merkmale Alternativentscheidungen begründen (Eignung bzw. Nichteignung). Die Normen können sinnvollerweise nur unter Beachtung der Bedingungen und Umstände zugrunde gelegt werden, unter denen der Leistungsfortschritt (oder Nichtfortschritt) zustandegekommen ist. Eine definierte Norm muß z. B. in Beziehung zum biologischen Alter sowie zum absolvierten sportlichen Training gewertet werden. Jedwede formale Zugrundelegung einer Norm für eine Entscheidung führt im allgemeinen zu Fehlern in der Eignungsbeurteilung. [68]

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