Rehabilitationssport

Im engeren Sinne System von bewegungstherapeutischen Übungen Behinderter; die vorwiegend und in erster Linie darauf gerichtet sind, die Ziele der Rehabilitation unmittelbar zu unterstützen.

Rehabilitationssport wird im Rahmen der stationären und vor allem der ambulanten Therapie als „ergänzende Leistung“ zur medizinischen Rehabilitation erbracht. Im amtlichen Sprachgebrauch wird auch „ambulanter Behindertensport“ verwendet bzw. werden die Termini synonym gebraucht. Im weiteren Sinne können viele körperliche bzw. sportliche Betätigungsformen als Rehabilitationssport angesehen werden, da u. a. hinsichtlich der Zielstellungen von Behindertensport, Rehabilitationssport, Rehabilitation große Übereinstimmungen festzustellen sind. Prinzipiell sind sie darauf gerichtet, Schäden oder Schwächen bzw. funktionelle Beeinträchtigungen und Behinderungen zu verhüten, zu verringern, zu neutralisieren oder zu kompensieren. Ungeachtet dessen sind jedoch an die Durchführung von Rehabilitationssport (ambulanten Behindertensport) bestimmte gesetzlich formulierte Bedingungen bzw. Kriterien gebunden. Dies sind vor allem: – Sport ist eine ärztlich verordnete Maßnahme für eine zeitlich fixierte Dauer (zumeist ein halbes Jahr) – Sport muß unter ärztlicher Betreuung oder Überwachung durchgeführt werden – Sport wird in Gruppen unter Anleitung speziell ausgebildeter Übungsleiter betrieben. In der Gesamtvereinbarung sind auch Sportarten vorgegeben, die als Rehabilitationssport (ambulanter Behindertensport) anerkannt werden. Es sind dies Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele in Gruppen. Darüber hinaus können von den Leistungsträgem der Rehabilitation weitere Sportarten anerkannt werden, wenn die augewandten spezifischen Übungen nachweislich der bestehenden Behinderung und / oder ihren Folgen entgegenwirken. [5; 53]

= Behindertensport, ambulanter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert