Komplexe Einrichtung für die Ausübung sportlicher Tätigkeiten.
Unterschieden werden „freie“ und „überdachte“ Sportstätten. Als besondere Sportstätten gelten das Sportstadion, Felder, Plätze für verschiedene Sportarten; speziell für Sportspiele ist die Spielstätte bestimmt. Eine Sportstätte, auf der vorwiegend nur eine Sportart zur Austragung gelangen kann, gilt als Sportplatz ( -feld). Meistens ist eine Sportstätte mit funktionellen Nebeneinrichtungen versehen (Umkleideräume, Gerätemagazine, sanitäre Anlagen u. a. m. ). [73]