Sportart, technische

Sportart, die durch die Dominanz des technischen Könnens, d. h. der technisch-koordinativen Leistungsvoraussetzungen, charakterisiert ist.

Unter dieser Bezeichnung werden in ihrer Handlungszielstellung, Bewegungsform und Leistungsbewertung sehr unterschiedliche Sportarten zusammengefasst. Dabei weist nur die Gruppe der technisch- akrobatischen oder technisch-kompositorischen Sportarten (Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik, Eiskunstlauf, Wasserspringen u. a.) eine engere Verwandtschaft und leistungstrukturelle Übereinstimmung auf. Demgegenüber bilden Fahr-, Flug- und Schießsport, d. h. apparatetechnische Sportarten (Schlitten- und Bobsport, alpiner Skilauf, Segeln, Fallschirmsport, Hängegleiten, Drachenfliegen, Segelfliegen) u. a., Gewehr- und Pistolendisziplinen des Sportschießens sowie Bogenschießen u. a., bei denen das zu steuernde Gerät einen besonderen Leistungsfaktor darstellt, eine relativ eigenständige Gruppe. [62]

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