Testvalidität

Grad der Genauigkeit (Gültigkeit), mit der ein Test den zu prüfenden bzw. zu diagnostizierenden Sachverhalt tatsächlich erfaßt. Die T. ist das wichtigste Hauptgütekriterium. Ein Test ist dann valide, wenn seine Ergebnisse einen fehlerfreien Rückschluß auf den Ausprägungsgrad des zu erfassenden Merkmals zulassen.  Unterschieden werden inhaltliche und kriterienbezogene T.
– Inhaltliche T. wird auch als logische T. definiert: Die Testaufgabe repräsentiert die zu erfassenden Persönlichkeitsmerkmale oder Verhaltensweisen evident. In diesem Sinne ist der Test selbst optimales Kriterium der betreffenden Persönlichkeitseigenschaft Methode zur Bestimmung dieser T. ist in hohem Maße die Expertenbefragung.
– Kriterienbezogene T.: Diese Form der Testvalidierung erfolgt durch Korrelation der Testergebnisse einer Stichprobe mit Ergebnissen eines anerkannten (authentischen) Paralleltests (Innenkriterium). Das kann eine konkrete sportliche o. a. Leistung sein, die dominant durch das zu erfassende Merkmal (Eigenschaft, Fähigkeit, Fertigkeit) bestimmt ist (objektives Außenkriterium) oder das Ergebnis einer Experteneinschätzung (z.B. mehrerer Trainer als subjektives Außenkriterium).
– Weitere Bestimmungsverfahren sind die Faktorenanalysen.
Anzustreben ist die Prüfung der T. mit mehreren Kriterien bzw. Verfahren. Voraussetzung für den Nachweis der kriterienbezogenen T. ist die hinreichende Testreliabilität. [68]
Testauthentizität
= Validität (Test)
= Gültigkeit (Test)

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