Turmspringen

Wettkampfdisziplin des Wasserspringens, bei der von 5 m und 10 m hohen starren Plattformen mit Hartholzoberfläche und gleitsicherem Belag gesprungen wird.
Bei Wettkämpfen werden die Sprünge von 5 oder 7 Kampfrichtern bewertet. Die Wertungsskala geht von 0-10 Punkten mit jeweils 1/2-Punkt-Differenzen. Die höchste und die niedrigste Wertung wird gestrichen und die Summe der bei z. B. 5 Kampfrichtern verbleibenden 3 Wertungen wird mit dem Schwierigkeitsgrad des Sprunges multipliziert. Das Produkt ist der Punktwert für die Ausführung des Sprunges.
Im Turmspringen absolvieren die Damen 8 und die Herren 10 Sprünge. Vier davon gelten als
Pflichtsprünge. Bei diesen Pflichtkürsprüngen darf die Summe der Schwierigkeitsgrade 7,6 nicht überschreiten. Bei den Herren müssen die 6 Kürsprünge aus allen 6 Sprunggruppen ausgesucht werden. Die Damen können die 4 Kürsprünge aus 6 Sprunggruppen wählen. [61]

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