Koordinative Fähigkeit; relativ verfestigte und generalisierte Leistungsvoraussetzung zur Verbindung mehrerer selbständiger Bewegungshandlungen zu einem einheitlichen Handlungsgefüge.
Koordinative Fähigkeit; relativ verfestigte und generalisierte Leistungsvoraussetzung zur Verbindung mehrerer selbständiger Bewegungshandlungen zu einem einheitlichen Handlungsgefüge.