Autorität

Beziehung zwischen Personen/Personengruppen (auch in institutionalisierter Form), die durch ein Verhältnis der Über- und Unterordnung und/oder der Anerkennung und Wertschätzung einer Person/ Gruppe durch andere charakterisiert ist.

Diese allgemeine Bestimmung verweist auf zwei Seiten einer inhaltlichen Kennzeichnung der Autorität, auf eine „äußere“ Seite (mitunter auch als „objektive“ bezeichnet) und „innere“ Seite (auch „subjektive“), die vor allem im sportpädagogischen Bereich von besonderer Relevanz sind. Die „äußere“ Seite der Autorität beruht auf der sozialen Stellung einer Person/Personengruppe gegenüber anderen (z. B. Trainer- Sportler; Lehrer – Schüler; Eltern – Kinder), manifestiert in einem gesellschaftlichen Auftrag, einer aus Gesetzen oder einer sozialen oder individuellen Vereinbarung abzuleitenden und daran gebundenen Berechtigung, Einfluß auszuüben, Weisungen zu erteilen, Leistungen und Verhalten einzuschätzen u. a. m.. Autorität in diesem Sinne ist von einem gesellschaftlich bestimmten sozialen Status abgeleitet und kann sich in Ausübung von „Macht“ widerspiegeln. Pädagogisch verstandene Autorität grenzt sich von Macht- und Gewaltausübung ab, betont die „innere“ Seite der Autorität, die durch freie Zustimmung, Achtung und Anerkennung durch die Person/Gruppe charakterisiert ist. Autorität „besitzt“ man nicht, man „erwirbt“ sie im täglichen Umgang mit den Sporttreibenden. Eine solche Autorität erlangt ein Lehrer, Erzieher, Trainer durch fachliche Kompetenz, persönliche Ausstrahlungskraft, Anerkennung der Individualität und Freiheit der Person. Autorität erlangen und bewahren ist ein dynamischer Prozeß, sie ist in der täglichen sportpädagogischen Praxis zu bestätigen und kann unter veränderten Bedingungen und der nicht hinreichenden Reflexion gruppendynamischer Prozesse verloren gehen. [55]

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert