Nebengütekriterium der Testauthentizität; Vorhandensein eines oder mehrerer Paralleltests bzw. Tests ähnlicher Aussage.
Die Verfügbarkeit von Paralleltests gestattet die intraindividuelle Prüfung der Testreliabilität; die Vergleichbarkeit mit Tests ähnlicher oder gleicher Aussage ermöglicht die intraindividuelle Kontrolle der Testvalidität. [68]