Die zur Ausübung einer sportlichen Tätigkeit notwendigen gegenständlichen Dinge.
Zur Ausrüstung können gehören: Bekleidung, Sportgerät, Hilfsgeräte zur Kontrolle sportlicher Leistungsparameter (z. B. Timer, Pulsmesser). Die Ausrüstung gewinnt insbesondere in apparatetechnischen Sportarten an Bedeutung für die sportliche Leistung. Sportbekleidungs- und Sportgeräteindustrie bestimmen zunehmend das Ausrüstungniveau der Sportarten – bis hin zur Entwicklung neuer Disziplinen. [51]
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