Bundesverwaltungsamt

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde entsprechend Artikel 87 Abs. 3 des Grundgesetzes am 14. Januar 1960 durch Gesetz vom 28. Dezember 1959 (BGBl. I S. 829) als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Köln errichtet.

Mit rund 2.215 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nimmt das Bundesverwaltungsamt heute mehr als 100 verschiedene Fachaufgaben für alle Bundesministerien wahr. Dazu gehören Daueraufgaben ebenso wie Aufgaben, die eine begrenzte Dauer haben oder in einem bestimmten Zeitrahmen erledigt werden müssen. Es ist damit für die Bundesregierung auch ein flexibel einsetzbares Instrument für ad hoc-Aufgaben und Pilotprojekte.

Das Bundesverwaltungsamt ist der zentrale Dienstleister des Bundes. In dieser Funktion arbeitet das Haus zugleich mit zahlreichen anderen Behörden auf der Bundes-, auf Landes- und auf der kommunalen Ebene zusammen und ist in vielfältiger Form Partner von Verbänden, Zuwendungsempfängern und anderen nichtstaatlichen Einrichtungen. Nicht zuletzt steht das Bundesverwaltungsamt im Dienst von Millionen Bürgerinnen und Bürgern innerhalb und außerhalb unseres Landes.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert