Eichung

Offizielles Prüfen bzw. Einstellen des gesetzlichen Maßes an bzw. von Meßeinrichtungen.

Es wird die Übereinstimmung des angezeigten Wertes einer Größe (z. B. auf Skalen) mit dem tatsächlichen Wert dieser Größe (Meßwert) fest- bzw. hergestellt. Zur Beurkundung wird ein Eichzeichen auf die Meßmittel angebracht. [39]

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