Trainings- und Wettkampfstätte für die Ausübung der Eissportdisziplinen.
Unterschieden werden: Kunsteisbahnen (Freiluft- und Hallenkunsteisbahnen) und Natureisbahnen (Spritzeisbahnen, gefrorene Gewässer). Die Nutzung gefrorener Gewässer als Eisbahn bedarf der Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei. In der Regel wird diese bei einer Eisstärke von 10 cm erteilt. [ 60]