Kampfrichter

Regelkundiger Unparteiischer, der den Wettkampf auf der Grundlage der Wettkampfbestimmungen leitet; er wird dabei unterstützt durch Linien-, Seiten-, Bahn-, Ziel-, Außen- und Punktrichter.

Besondere Kategorien einiger Sportarten sind: Schiedsrichter, Preisrichter, Ringrichter u. a. Entsprechend ihrer besonderen Funktion gibt es in einigen Sportarten Haupt- und Oberkampfrichter. Die Gesamtheit der Kampfrichter bildet das Kampfgericht. Der Kampfrichterobmann ist allgemein der verantwortliche Kampfrichter auf Kreis-, Landes- und zentraler Ebene eines Verbandes. [73]

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