Korruption hat viele Gesichter. Es gibt keine einheitliche Definition. Korruption kann weit gefasst verstanden werden: als Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats, begangen auf Veranlassung oder aus eigener Initiative zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).
Als klassische Korruptionsdelikte gelten folgende Straftatbestände:
· § 331 StGB Vorteilsannahme
· § 332 StGB Bestechlichkeit
· § 333 StGB Vorteilsgewährung
· § 334 StGB Bestechung
· § 335 StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung.
Korruption beeinträchtigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates.
Zudem verursacht sie hohe volkswirtschaftliche Schäden, die auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler treffen. Bund, Länder und Gemeinden haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, der Korruption entschieden entgegenzutreten. Auch die Wirtschaft fühlt sich zunehmend verantwortlich, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Unter Korruptionsprävention ist also die Vorbeugung gegen und die Vermeidung von Korruptionsdelikten zu verstehen. Aufgrund dessen hat die Bundesregierung u. a. im Juli 2004 eine Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung mit entsprechenden Empfehlungen erlassen. Wirksame Kontrollen und ein geschärftes Bewusstsein sind wesentliche Elemente einer funktionierenden Korruptionsbekämpfung.
Völkerrechtlich ist die Bundesrepublik Deutschland auf Grund verschiedener Abkommen und Konventionen verpflichtet, bei der Korruptionsbekämpfung und -verhütung bestimmte rechtliche und organisatorische Vorkehrungen zu treffen und mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Das Referat DG I 3 des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ist beim Generalsekretär der Vereinten Nationen als nationale Koordinierungsstelle für die Korruptionsprävention notifiziert worden.
- Quelle: BMI (04.11.2021) Lexikon – K – Korruption Zugriff am 09.02.2023 unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398158&cms_lv2=9391112#doc9398158