Bewertung von Auswahlvertretungen bei bi- oder multilateralen Länderwettkämpfen entsprechend der Plazierung der Einzelkämpfer oder Mannschaften (in der Regel nach Medaillen oder den Plätzen 1-6).
Dabei wird die Plazierung in Punkte umgerechnet (im allgemeinen Platz 1-7 Pkt., Platz 2-6 Pkt. . . . Platz 6 -1 Pkt.) und die Gesamtpunktzahl ermittelt. [73]