Handlungsfähigkeit individuelle

1. Potentionelle Beherrschung der eigenen Lebensbedingungen.
2. Möglichkeiten eines Menschen, u.a. eines Sportlers, auf der Grundlage seiner
handlungsregulatorischen Voraussetzungen (Handlungsregulation) und durch
Handlungsfehler eigene Aktivität den Handlungsspielraum in Anforderungssituationen voll auszuschöpfen und zu erweitern.

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Handlungsfehler

Folge einer Fehlhandlung, deren Entstehen zu wichtigen Teilen im Wesen der regulativen
psychischen Struktur der jeweiligen Wettkampftätigkeit selbst begründet ist und nicht durch Ausbildungsmängel, Gerätefehler oder zufällig auftretende äußere Einwirkungen verursacht wird.

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