Vorzeitige Beendigung eines Wettkampfes; ausgesprochen durch das Kampfgericht (Kampfrichter usw.).
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Abbruchsieg
Sieg, der einer Mannschaft oder einem einzelnen Wettkämpfer bei undiszipliniertem Verhalten des Gegners oder bei erdrückender technischer Überlegenheit unter Abbruch des Wettkampfes zugesprochen wird.