Bestandteil einer Bewegung (3), verstanden als Handlungsäußerung.
T. können sein:
– Ortsveränderungen einzelner Körperglieder oder Regionen (Teilkörperbewegungen)
– Abschnitte der Gesamtbewegung des Körpers, die zeitlich aufeinanderfolgen. [62]
Bestandteil einer Bewegung (3), verstanden als Handlungsäußerung.
T. können sein:
– Ortsveränderungen einzelner Körperglieder oder Regionen (Teilkörperbewegungen)
– Abschnitte der Gesamtbewegung des Körpers, die zeitlich aufeinanderfolgen. [62]