Teilbewegung

Bestandteil einer Bewegung (3), verstanden als Handlungsäußerung.
T. können sein:
– Ortsveränderungen einzelner Körperglieder oder Regionen (Teilkörperbewegungen)
– Abschnitte der Gesamtbewegung des Körpers, die zeitlich aufeinanderfolgen. [62]

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