Teilleistung

Relativ selbständige Komponente einer komplexen Leistung.
T. bei sportlichen Leistungen können u.a. sein:
Leistungen in den einzelnen Disziplinen von Mehrkämpfen bzw. in Pflicht- und Kürübungen, die Leistungen auf Teilstrecken einer Wettkampfstrecke, die zu Wertungspunkten führenden Angriffs- oder Verteidigungshandlungen in den Zweikampfsportarten. [62]

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