Vom zuständigen Sportverband erteilte Möglichkeit, bei Erfüllung festgelegter Bedingungen (Mitgliedschaft im Verein, ärztliche Erlaubnis, wettkampfmäßige Bekleidung) an einem Wettkampf in der Sportart teilzunehmen.
Besondere Bedingung ist die Startgebühr. Dazu erhält der Sportler/die Sportlerin ein Wettkampfbuch. [73]
= Spielberechtigung
= Startberechtigung
= Starterlaubnis
= Startrecht