Zeitweilige Nichtzulassung von Personen und Mannschaften zur Teilnahme an bestimmten Wettkämpfen.
Diese Maßnahme wird allgemein durch die Wettkampfordnung geregelt und durch die Organe des Sportverbandes ausgesprochen. [73]
Zeitweilige Nichtzulassung von Personen und Mannschaften zur Teilnahme an bestimmten Wettkämpfen.
Diese Maßnahme wird allgemein durch die Wettkampfordnung geregelt und durch die Organe des Sportverbandes ausgesprochen. [73]