Zulassungsregel olympische

Vom IOC festgelegte Bestimmungen für die Teilnahme an den Olympischen Spielen, bis 1974 als „Amateurregel“ bzw. „Amateurparagraph“ bezeichnet.
Bereits der 1. Olympische Kongress 1894 verabschiedete entsprechende Festlegungen. Seitdem gab es wiederholte Veränderungen. Zunächst diente die olympische Zulassungsregel vor allem zur Bestimmung des reinen Amateurs, der unentgeltlich bzw. ohne jegliche materiellen Vergünstigungen und Vorteile an sportlichen Wettbewerben teilnimmt. Erst die Fassung der Regel 26 von 1974- vor allem deren Ausführungsbestimmungen – und Richtlinien von 1981 brachten eine gewisse Lockerung mit der Festlegung, dass alle Sportler zu den Olympischen Spielen zugelassen werden, die die Regeln und Bestimmungen des IOC und der internationalen Föderationen anerkennen sowie den vom IOC zu bestätigenden Zulassungsbestimmungen der Fachverbände entsprechen. Ausgeschlossen blieben jene Sportler, die erstens als Berufssportler oder Berufstrainer registriert waren bzw. einen entsprechenden Vertrag vor Ende der Olympischen Spiele unterschrieben hatten, zweitens aus der Vorbereitung oder
Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen eigenen finanziellen Nutzen bzw. materielle Vorteile gezogen hatten (ausgenommen soziale und technische Hilfe sowie Zahlung von Gehaltsausfall und Stipendien) und die drittens dem Geist des Fairplay zuwidergehandelt hatten (z. B. Dopingeinnahme, Anwendung von Gewalt). Zunehmend fließende Übergänge zwischen Amateur- und Berufssportler, wachsende Professionalisierung und  kommerzielle Nutzung des Sports in der Gegenwart veranlassten das IOC 1987 zur weiteren Veränderung der Zulassungsregel und in dessen  Folge zur Öffnung der Olympischen
Spiele. Der Beschluss von 1987 legte fest, dass alle Sportler zugelassen sind, die sich entsprechend den Bestimmungen des jeweils  zuständigen NOK und internationalen
Verbandes dafür qualifiziert haben. Darunter fallen auch solche Athleten, die Berufssportler waren oder sind, sofern sie sich für eine bestimmte Zeit den olympischen Regeln unterwerfen, auf Werbung und Geldpreise verzichten sowie im olympischen Dorf wohnen.
Nach der Olympischen Charta von 1991 sind alle Sportler teilnahmeberechtigt, die die Olympische Charta respektieren, die die Bestimmungen der internationalen  Föderationen, die vom IOC zu bestätigen sind, einhalten und von ihrem NOK nominiert werden. Jede internationale Föderation ist für Verabschiedung und Einhaltung eigener Zulassungskriterien, denen das IOC-Exekutivkomitee zustimmen muss, verantwortlich. Alle Olympiateilnehmer sollen im Geiste des Fairplay handeln und auf unerlaubte Mittel (Doping) verzichten. Es ist nicht gestattet, die Teilnahme an den Olympischen Spielen
kommerziell zum eigenen Vorteil zu nutzen, und sie sollte nicht mit finanziellen Entschädigungen verbunden sein. Für das olympische Fußballturnier gilt eine Sonderregelung: Teilnahmeberechtigt sind solche Spieler aus Europa und Südamerika, die nicht an Wettbewerben im Rahmen von Weltmeisterschaften beteiligt waren und die nicht älter als 23 Jahre sind. [14]

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