Affekthandlung

Durch hochgradige emotionale Erregung ausgelöstes impulsives Agieren, dessen Hauptwirkungsrichtung eine Entladung, ein Abreagieren innerer Spannungen ist.

Die Affekthandlung ist durch eine weitgehend reduzierte Handlungskontrolle gekennzeichnet, die u. a. auch von großer strafrechtlicher Bedeutung sein kann. Der explosive Charakter der Affekthandlung ist oft mit einer zerstörerischen Komponente gekoppelt, wobei auch unbeteiligte Objekte und Personen zur Zielscheibe der überschießenden Handlungsenergie werden können. Im Sport können extreme Erfolgs- und massive Misserfolgserlebnisse Affekthandlungen auslösen, durch unfaire Aktionen des Gegners provoziert werden oder unter starken psychischen Belastungen als unerwartete Reaktion auf harmlose Reize auftreten. Die Neigung zu Affekthandlungen wird durch Impulsivität und mangelnde Selbstbeherrschung gefördert. [44]

 

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