Bahnwechsel

Laufen: Verlassen einer Bahn (vorgeschriebene Teilfläche der Wettkampfanlage) laut Wettkampfbestimmung bzw. -ordnung für einen Sportler oder eine Mannschaft.

Bahnwechsel führt bei Einzel- oder Staffelläufen zur Disqualifikation, falls die Wettkampfbestimmungen den Lauf in einer ausgelosten Bahn vorschreiben (Auslosung).

Eisschnellauf (Rennregel): Der auf der Innenbahn gestartete Läufer hat jedesmal, wenn er auf die Wechselgerade kommt, auf die Außenbahn zu wechseln und umgekehrt.

Der von der Innen- auf die Außenbahn wechselnde Läufer darf seinen Konkurrenten nicht behindern. Er ist für einen Zusammenstoß verantwortlich, sofern der andere nicht vorschriftswidrig gehandelt hat. Befindet sich der Start auf der Wechselgeraden, z. B. bei Wettkämpfen über 1000 m und 1500 m auf 400-m-Standardbahnen, so wird auf der ersten Geraden nicht gewechselt. Der auf der Außenbahn startende Läufer erhält in diesen Fällen eine Vorgabe. Auch im Rudern und Kanurennsport führt das Verlassen der Bahn zur Disqualifikation. [60; 63]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert