Reglementierter Beginn eines Wettkampfes, ausgelöst durch ein optisches oder akustisches Startkommando (Schuss, Signal, Zeichen), das von einem Kampfrichter (Starter, Schiedsrichter usw.) ausgeführt wird, z. T. mit Vorkommando.
Es werden unterschieden:
- Einzelstarts (im Skilanglauf), Gruppenstarts (Leichtathletik- Sprint), Massenstarts (Marathonlauf)
- Tief- und Hoch-/Fallstarts (Leichtathletik – Lauf), Sprungstarts (allgemein im Sportschwimmen), Wasserstart (Rückenschwimmen)
- stehender Start (Leichtathletik-Lauf, Skilanglauf),
- fliegender Start (Segeln, Motorsportrennen).
In einigen Sportarten wird der Start durch Kampfrichter (Startordner) kontrolliert. Wird ein Start nicht ordnungsgemäß ausgeführt, so zählt er als Fehlstart (Frühstart). Danach muß der Start entweder wiederholt werden, oder es erfolgt bei zwei (auch drei) Fehlstarts ein Ausschluss desjenigen Aktiven, der ihn verschuldet hat. [73]