Erfolg sportlicher

1. Der im sportlichen Wettkampf erzielte Rangplatz.

In dieser von CARL (1983) vorgeschlagenen Bedeutung werden sportlicher Erfolg und sportliche Leistung eindeutig voneinander unterschieden.

2. Erreichen eines angestrebten Ergebnisses, im allgemeinen einer sportlichen Leistung, bei sportlicher Tätigkeit.

In diesem Sinne kann der sportlicher Erfolg sowohl in der objektiv gemessenen Wettkampf- oder  Trainingsleistung, in einem bestimmten Leistungsniveau oder in dem erzielten Rangplatz Ausdruck finden.

3. Subjektive Bewertung des objektiven Leistungsergebnisses im unmittelbaren Leistungserleben.

Daraus wird erklärbar, daß sportliche Siege als sportlicher Erfolg und auch als Mißerfolg (erwarteter Sieg gegen schwächere Gegner bei schlechter Leistung oder nicht erreichte Qualifikationsleistung trotz Sieg über startende Gegner) erlebt werden können. In gleicher Weise können sportliche Niederlagen persönlichen sportlichen Erfolg  bedeuten, wenn trotzdem die nächste Qualifikationsrunde erreicht, ein angestrebtes meßbares Resultat erzielt oder im Sonderfall nach längerer Wettkampfpause beispielsweise eine Optimismus erzeugende Anschlußleistung erzielt werden konnte. [62]

Erfolgserlebnis

Anspruchsniveau

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert