ESA (einheitliche Sichtung und Auswahl)

System der Sichtung und Auswahl sportlich talentierter Kinder in der DDR.

Durch staatliche Entscheidungen waren die Sportlehrer der allgemeinbildenden Schulen in der DDR verpflichtet, die Ausprägung der sportlichen Leistungsfähigkeit besonders der Schüler in den Klassen 1, 3, 6 und 8 auf der Grundlage definierter Merkmale (Eigenschaften) festzustellen, zu erfassen und den Kreisvorständen des DTSB (Sportbund) zu melden. Dadurch wurden sportlich talentierte Schüler erfaßt, die durch die in den Kreisen bestehenden Trainingszentren der Sportarten auf die Aufnahme in Kinder- und Jugendsportschulen und Sportklubs (in Leistungszentren) vorbereitet werden sollten, und es wurde somit ermöglicht, ein breites Reservoir von sportlich entwicklungsfähigen Kindem und Jugendlichen für den Leistungssport anzusprechen. Im Rahmen der ESA ist die Zusammenarbeit zwischen allgemeinbildender Schule und Sportorganisation verbindlich geregelt. [68]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert