Hebel

1. Um eine Achse drehbarer Körper, an dem in beliebigen Punkten außerhalb der Achse mindestens zwei Kräfte angreifen, die einander entgegengesetzte Drehmomente erzeugen.

Hebel
Einarmiger Hebel immenschlichen Skelett (nach DONSKOI-HOCHMUTH 1982)

Greifen Kraft und Last vom Drehpunkt aus auf derselben Seite des Hebels an, bezeichnet man den Hebel als einarmig (einseitig), greifen sie auf verschiedenen Seiten an, als zweiarmig (zweiseitig). Die Glieder des Bewegungsapparates des Menschen wirken als Hebel.

2. Bei Zweikampfsportarten die Ausnutzung des Hebelgesetzes, um den Gegner bei Einhaltung der Wettkampfregeln zu bezwingen.

Judo: Kampfhandlungen im Rahmen der Wettkampfregeln mit dem Ziel, bei gestreckten Arm durch Überdrehung, bei gebeugtem Arm durch Verdrehung des Ellbogengelenkes die passive Beweglichkeitsgrenze zu überschreiten. Durch den damit hervorgerufenen Schmerz soll der Gegner zur Aufgabe gezwungen werden. Ringen: Der Hebel entsteht durch eine spezifische Art des Passens an der oder den oberen bzw. unteren Extremität(en) bei der Ausführung technisch-taktischer Handlungen. Hebel, die die passive Beweglichkeitsgrenze der Gelenke überschreiten oder Schmerzen verursachen, sind im Ringen verboten. [21; 42]

 

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