Leichtathletische Laufdiziplin, die auf einer Rundbahn mit künstlichen Hindernissen absolviert wird (Männer – 3000 m; Altersklasse 16/17 – 2000 m; Altersklasse 14/15 – 1500 m; Frauen (seit 2001) – ab U20 3000 m; U18 1500 m und 2000 m; ab W15 1500 m)
Die international gültigen Wettkampfbestimmungen verlangen, daß beim 3000-m-Hindernislauf 28mal ein 91,1 bis 91,7 cm hohes und mindestens 3,96 m breites Hindernis (je Runde 4) zu überqueren ist und 7mal ein 3,66 m langer und ebenso breiter Wassergraben (je Runde 1), der vom 76 cm tief ist und in Laufrichtung flach ausläuft und an dessen Vorderkante ein Hindernisbalken (Oberkante 91,1 bis 91,7 cm über dem Boden) fest angebracht ist. Die Abstände zwischen den Hindernissen und zum Wassergraben betragen 78 m. Die Strecke vom Start bis zum Beginn der ersten vollen Stadionrunde wird ohne Hindernis durchlaufen.
Die Wettkampfbestimmungen schreiben keine Art des Überquerens der Hindernisse vor. Allerdings bemühen sich die Läufer, die Hindernisse mit einer Art Hürdenschritt wie beim 400-m-Hürdenlauffrei zu überlaufen, um bei der Unterbrechung des Laufrhythmus durch die Hindernisüberquerung einen möglichst geringen Geschwindigkeitsverlust zu erleiden. Auf das Wassergrabenhindernis wird grundsätzlich mit einem Fuß aufgelaufen und anschließend ein flacher Sprung über oder in den Wassergraben ausgeführt. [63]
Seit 2001 ist der Hindernislauf auch in das Wettkampfprogramm der weiblichen Klassen ab W15 aufgenommen:
W15: 1500m-Hindernis
U18: 1500m und 2000m-Hindernis
ab U20: 3000m-Hindernis.
Vielen Dank für den Hinweis, wir haben das ergänzt ….