Das mit dem Vollzug einer Handlung, die als Leistung gewertet wird, erzielte Resultat.
Bei sportlichen Leistungen liegt das Leistungsergebnis nicht in vergegenständlichter Form vor, sondern nur als die die Leistung messende Zeit, Weite oder Höhe, Gewichtsangabe, in der Reihenfolge des Einlaufs (Segeln), in zahlenmäßigen Angaben von Trefferergebnissen, im Spiel erzielten Punkt- oder Torwertungen, im Zweikampf von Kampfrichtern gegebenen Wertungen, in den technisch-akrobatischen Sportarten von Kampf- und Preisrichtern für die Bewegungsausführung vergebenen Punktwertungen. [62]