1. Im Sinne des Spielens als Tätigkeit eine in der Entwicklungs- und Kulturgeschichte entstandene freiwillige Form menschlichen Verhaltens und Handelns, dem – ausgehend von einer Spielidee – das Bedürfnis nach einer spezifischen aktiven Betätigung der eigenen körperlichen und geistigen Kräfte zugrunde liegt.
Die im Spiel vollzogene Tätigkeit geschieht aus Freude und Funktionslust an dieser Tätigkeit selbst, verbunden mit der Freude an ihrem gegenständlichen Inhalt und Ergebnis. Spiel kann als individuelles oder gemeinschaftliches Tätigsein in sozialen Gruppen erfolgen (Spielsystematik). Der Verlauf eines Spiel kann durch Verhaltensanordnungen oder Spielregeln geordnet werden. Im Sport hat sich das Spiel zu einer leistungsbetonten Tätigkeit entwickelt und wird als Einzelspiel, Doppelspiel bzw. Mannschaftsspiel mit Klasseneinteilung ausgetragen (Sportspiel). Unterhaltende oder auf Leistung ausgerichtete Spiel sind bei allen Völkern und zu allen Zeiten nachweisbar. Ursprung, Struktur und Bedeutung des Spiels sind in zahlreichen klassischen und neueren Spieltheorien, bei teilweise divergenten Konzeptionen, behandelt worden.
2. Ein von einem Spielgedanken getragener und durch Strukturmerkmale sowie Spielregeln gekennzeichneter Handlungskomplex (Spie/ganzes, Wettspiel), der unter einem bestimmten Namen geführt und gespielt wird (Schachspiel, Golfspiel, Handballspiel, Fußballspiel usw.).
Spiele mit gemeinsamen oder ähnlichen Merkmalen werden in Klassen oder Gruppen eingeteilt (z. B. Bewegungsspiele, Sportspiele, Brettspiele usw.) bzw. unter speziellen Aspekten, z. B. Anwendungsbereichen (Unterhaltungsspiele, Freizeitspiele usw.) zusammengestellt (+-Spielsystematik).
3. Tennis: Bezeichnung für einen von sechs zu gewinnenden Abschnitten eines Satzes.
Ein S. ist gewonnen mit mindestens vier Punkten (Bezeichnung: 15-30-40-S.) bei mindestens zwei Punkten Abstand zum Gegner. Haben beide je drei Punkte oder gleichviel mehr, besteht „Einstand“. Hat einer danach nur einen Punkt mehr, ist er im „Vorteil“. [12]