Fechten: Kopfschutz vor dem Gesicht, bestehend aus einem Drahtgitter.
Das Drahtgeflecht darf eine maximale Maschenweite von 2,1 mm haben. Die Drahtstärke hat mindestens 1 mm zu betragen. Die Maske muß weiß und das Gitter von außen und innen elektrisch isoliert sein. Das Drahtgeflecht darf sich bei einem Anpreßdruck von 7 kp (68,7 N) mit einem konischen Bolzen nicht verformen. [43]