Technisch-kompositorische Sportarten: Ausbildungsanforderung im Bereich des Techniktrainings an den Wettkampfgeräten einschließlich des Minitramps und Trampolins im Gerätturnen sowie ohne und mit Handgeräten in der Rhythmischen Sportgymnastik.
Im langfristigen Leistungsaufbau soll sich die Entwicklung zu Olympiapflichtübungen und zu den höchstschwierigen und tendenzbestimmenden Kürinhalten über die technischen Normen vollziehen. Insofern ist das System der technischen Normen gleichzeitig ein Steuerinstrument zur Forcierung notwendiger und erfolgversprechender Entwicklungsrichtungen. Die technischen Normen sind im Schwierigkeitsgrad aufeinander aufbauende und einzelnen Alters- oder Ausbildungsstufen zugeordnete Ausbildungsinhalte. Ein zweiter Ansatz besteht darin, für die einzelnen Ausbildungsstufen bzw. Altersklassen innerhalb von sogenennten Grundlinien, die sich auf bestimmte Elementeklassen beziehen, verschiedene Elemente und Verbindungen anzubieten, die wahlweise geturnt werden können und nach ihren gestaffelten Wertstufen 1, 2, 3 differenziert bewertet werden. Die Bewertung der technischen Normen erfolgt nach Punkt- oder Technikwerten. [61]