Pflichtübung

Technisch-kompositorische Sportarten: Die in einem Pflichtwettkampf zu absolvierenden Wettkampfübungen bzw. Sprünge.

Die Gesamtheit der Pflichtübungen in einem Wettkampf wird als Pflichtprogramm bezeichnet. Pflichtübung werden in ihrer genauen Abfolge in der Übungssprache (Terminologie) schriftlich und in zeichnerischer Form, bei Bodenübungen auch mit Noten oder Tonkonserven durch die Veranstalter ausgeschrieben. Auf internationaler Ebene sind das die Technischen Komitees der internationalen Föderationen. Die Einzelelemente in den Pflichtübungen sind häufig nach ihrem Schwierigkeitsgrad mit Punktwerten belegt, die beim Fehlen in dem individuellen Pflichtvortrag eines Sportlers im Wettkampf abgezogen werden. Für die technische Ausführung sind ebenfalls Ausführungshinweise in der Ausschreibung enthalten. Unter Bewertungsaspekt wird bei Pflichtübungen ausschließlich die technische und haltungsmäßige Ausführung bewertet. Besonders virtuose Ausführungsweisen einzelner Elemente oder Verbindungen werden teilweise durch  Bonifikation anerkannt. [61]

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