Nicht mehr heilbare Folge von Verletzungen oder Fehlbelastungen durch Sport.
Die Schwere des Sportschadens beeinflusst die Fortführung des Sporttreibens und schließt Leistungssport zumeist aus. Normale Berufsfähigkeit wird durch Sportschäden wenig beeinflusst. Bei Sportschäden sind meistens die Gelenke (Gelenkknorpel) vermindert beanspruchbar. [47]