Im Wege der Trainingsstättenförderung kann das Bundesministerium des Innern und für Heimat sich an den Betriebs- und Unterhaltskosten von Spezialtrainingsstätten beteiligen, die den Schwerpunktsportarten/-disziplinen eines Olympiastützpunkts dienen und im Bundesvergleich eine herausragende Stellung im täglichen Training von Athletinnen und Athleten des A- bis C-Kaders sowie bei zentralen Maßnahmen der Bundesportfachverbände einnehmen. darüber hinaus ist grundsätzlich eine Anerkennung als Bundesstützpunkt erforderlich.
- Quelle: BMI (04.11.2021) Lexikon – T – Trainingsstättenförderung Zugriff am 24.02.2023 unter: https://www.bmi.bund.de/DE/service/lexikon/functions/bmi-lexikon.html?cms_lv3=9398374&cms_lv2=9391128#doc9398374