Trainingsstättenförderung

Im Wege der Trainingsstättenförderung kann das Bundesministerium des Innern und für Heimat sich an den Betriebs- und Unterhaltskosten von Spezialtrainingsstätten beteiligen, die den Schwerpunktsportarten/-disziplinen eines Olympiastützpunkts dienen und im Bundesvergleich eine herausragende Stellung im täglichen Training von Athletinnen und Athleten des A- bis C-Kaders sowie bei zentralen Maßnahmen der Bundesportfachverbände einnehmen. darüber hinaus ist grundsätzlich eine Anerkennung als Bundesstützpunkt erforderlich.

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