Technisch-kompositorische Sportarten: Die nach terminologischen Regeln exakt beschriebene Festlegung der in Wettkämpfen verschiedener Alters- und Leistungsklassen zu turnenden Pflicht- oder Pflicht-Kürübungen.
Die Übungsausschreibung schließt die Kennzeichnung des Verhaltens am und zum Gerät, Bewegungsrichtungen, Griffarten u. a. ein. Als Beispiele seien genannt:
– Gerätturnen: Aus dem Seitstand vorlings am Barren Sprung in den Stütz.
– Rhythmische Sportgymnastik: Schlußstand mit Wurf mit Zwirbeln aus der Vorgleichhalte; Reifen in waagerechter Position.
Wird für eine ausgeschriebene Übung Musik verwendet, ist die Beschreibung der Bewegungsabläufe den Takten zugeordnet. [61]