Übung

1. Standardisierte sportliche Bewegungshandlung zum Erwerb und zur Vervollkommnung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Wissen.
Im Sport wird Übung im Sinne von Körperübung als Hauptmittel der körperlichen Bildung und Erziehung verstanden. Übungen umfassen die Gesamtheit der sportlichen Bewegungshandlungen, die in allen Bereichen von Körperkultur und Sport in vielfältigen Formen und Kombinationen zur Realisierung der Aufgaben der sportlichen Vervollkommnung, insbesondere der Herausbildung und Vervollkommnung motorischer Fähigkeiten, sporttechnischer Fertigkeiten und Persönlichkeitseigenschaften angewendet werden. Im sportlichen Training verwendete Übungen werden häufig auch als Trainingsmittel bezeichnet und zielgerichtet zur Herausbildung der individuellen und  kollektiven sportlichen Leistung eingesetzt; sie werden unter trainingsmethodischem Aspekt klassifiziert als allgemeine Übungen, Spezialübungen und Wettkampfübungen.
Diesen Hauptarten der Übungen kann die Mehrzahl der im sportlichen Training  verwendeten Übungen zugeordnet werden.
2. Zustand des Geübtseins.
Im Sport wird mit diesem Begriff ein bestimmter Ausprägungsgrad der körperlichen
oder sportlichen Leistungsfähigkeit bzw. einzelner Fähigkeiten und Fertigkeiten gekennzeichnet (sportliche Form, Trainingszustand).
3. Im Gerätturnen: Verbindung mehrerer Elemente zu einer Übung (Pflicht- bzw. Kürübung) unter bestimmten choreographischen oder kombinatorischen Aspekten. In diesem Sinne wird auch der Terminus Übungskomposition verwandt. [9]

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