1. (Im weiteren Sinne) Form sozialen Handeins in menschlichen Gesellschaften, in der absichtsvoll durch Personen oder Institutionen Einfluß auf andere Personen bei der Aneignung der kulturellen Lebensweise (im weitesten Sinne) genommen wird, um die Entwicklung der geistigen, körperlichen und sozialmoralischen Dispositionen des Menschen zu befördern, seine gesellschaftliche Tüchtigkeit (Befähigung zur Gestaltung seines Lebens in der Gesellschaft) zu bewirken.
Erziehung ist an Anforderungen und Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens in konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen gebunden und an einem (historisch entstandenen sowie aktuell und perspektivische Gegebenheiten gesellschaftlicher Entwicklung reflektierenden) Bildungs- bzw. Erziehungsideal (z.B. Mündigkeit und Emanzipation in der modernen Industriegesellschaft; ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit) orientiert. Erziehung als intentional geführter Prozeß wird theoretisch abgegrenzt von spontan sich vollziehenden Lernprozessen im Sport (als „soziale Formung“ oder funktionales Lernen bezeichnet). In kulturanthropologisch orientierten Theorien werden beide Prozesse unter dem Begriff der Enkulturation zusammengefaßt, und Erziehung wird als Enkulturationshilfe für Personalisation und Sozialisation klassifiziert.
2. (Im engeren Sinne) Prozeß der pädagogisch gelenkten Einflußnahme auf die Herausbildung von Einstellungen, Charakter und Verhalten bei der Aneignung von Normen und Werten, Verhaltensregeln und -mustern.
Sie vollzieht sich wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen auch in der sportlichen Tätigkeit im Sinne einer moralischen Erziehung, der Befähigung zu moralischem Werten und Handeln in der Beziehung zur Gesellschaft, sozialen Gruppen, Individuen und zu sich selbst. Die Rechtfertigung solches erzieherischen Handeins (gerichtet auf die inneren Werte und Positionen des Individuums) stellt die Antipädagogik in Frage. [55]