Weitsprungmessung

Ermittlung des Sprungergebnisses im Weitsprung durch Meßmittel (Bandmaß oder optische Weitenmessung).

Gemessen wird von der der Grube zugewandten Balkenkante oder deren seitlicher Verlängerung (Absprunglinie) zum jeweils nächstliegenden sichtbaren Eindruck, den der Springer mit einem beliebigen Körperteil hinterläßt. An die Absprunglinie der Balkenkante schließt sich ein 10 cm breiter Streifen aus feuchtem Sand oder Plastilin an, dessen Oberkante sich in einem Winkel von 30° bis zu einer maximalen Höhe von 7 mm über dem Absprungbalken erhebt.

Voraussetzung für die Messung ist ein gültiger Sprung. Ein ungültiger Sprung liegt vor, wenn der Wettkämpfer jenseits der Absprunglinie den Boden mit irgendeinem Teil des Körpers berührt, seitlich neben dem Balken abspringt, im Verlaufe der Landung den Boden außerhalb der Sprunggrube berührt, nach vollzogenem Sprung die Sprunggrube nicht nach hinten, sondern in Richtung Sprungbalken verläßt oder beim Sprung eine Art von Salto ausführt. [3]

~Weitsprung

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