Spielfähigkeit, sportliche

Komplex sportspielbezogener spezifischer Leistungsvoraussetzungen und eine Form der individuellen Handlungsfähigkeit entsprechend den variablen Wettspielbedingungen.

Die sportliche Spielfähigkeit wird in ihrem Niveau vor allem bestimmt von der Qualität der Orientierungs- und Entscheidungsregulation, von der Handlungsschnelligkeit und situativen Zweckmäßigkeit der disziplinspezifischen Motorik (Handlungsprogrammentscheidung, Technikvarianten) sowie (in Mannschaftsspielen) vom Ausprägungsgrad der Kooperationsfähigkeit, um Spielsituationen kreativ und möglichst unberechenbar für den Gegner zu lösen. Spielfähigkeit weist also eine Reihe dominanter Faktoren auf, die die Voraussetzung bilden für ein wirksames Spielverhalten und die in etwa auch den Spieler(typ)“ vom „Nichtspieler“ unterscheiden. Das sind vor allem:

  • Antizipationsfähigkeit
  • Entscheidungsfähigkeit (die die +-Risikobereitschaft einschließt)
  • Handlungsschnelligkeit („schnelle Technik“)
  • ballbezogene Mobilität und motorische (technische) Anstelligkeit
  • Kooperationsfahigkeit für soziale Interaktion, um taktischen Anforderungen gerecht werden zu können.

Der Begriff sportliche Spielfähigkeit wird in der Sportwissenschaft unterschiedlich interpretiert. In der älteren pädagogischen und psychologischen Literatur wird sportliche Spielfähigkeit im allgemeinen als eine bestimmte Qualität der kindlichen Tätigkeitsstruktur verstanden, eben, fähig zu sein zum Spielen. Im sportpädagogischen Bereich unterscheidet DIETRICH (1984) eine allgemeine und eine spezielle sportliche Spielfähigkeit. Die allgemeine sportliche Spielfähigkeit kennzeichnet „die Fähigkeit, Spielen initiieren, aufrechterhalten und bei Störungen wiederherstellen zu können“. Spezielle sportliche Spielfähigkeit beinhaltet „motorisches Können im Umgang mit dem Ball bei der Bewältigung des Spielraumes sowie Erfahrungen in den wichtigsten Situationen des Spiels“. Im Zusammenhang mit einer Problembetrachtung zum Spieltalent schlußfolgert HAGEDORN (1990), daß der „sportspezifischen Spielfähigkeit“ eine „allgemeine Spielfähigkeit im Sinne einer spielerischen Disposition vor- und parallelgeschaltet ist“. Sportliche Spielfähigkeit gründet sich aber immer auf ein bestimmtes Maß altersgemäßer, allgemeinster, d. h. sportunabhängiger grundlegender Voraussetzungen wie konditionelle, koordinative, sensorisch-kognitive und intellektuelle Fähigkeiten sowie motorische Grundfertigkeiten. Sportliche Spielfähigkeit stellt also, wie andere Fähigkeiten auch, einen ganzen Komplex qualitativer Besonderheiten verschiedener psychischer und motorischer Prozesse dar und kann nicht auf jeweils einen einzigen Faktor reduziert werden. Darin gleichen sich alle Definitionen. Trotz der oft stark anlagebedingten Voraussetzungen für die sportliche Spielfähigkeit vollzieht sich ihre Entwicklung nicht im Selbstlauf. Die funktionelle Wirksamkeit von unregelmäßig genutzten kleinen Spielen, spielnahen Wettbewerbsformen, Komplexübungen oder Übungsspielen darf nicht unterschätzt werden. Spielerische Handlungsfähigkeit muß gezielt entwickelt, gelenkt und kontrolliert werden. [12]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert